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Warum Bergrettung Geld kostet

Ehrenamtliche Arbeit bedeutet nicht kostenlose Arbeit!

Die ehreamtlichen Einsatzkräfte der Bergwacht Bayern bewältigen, oft unter schwierigsten Bedingungen, jährlich etwa 10.000 Einsätze im alpinen und unwegsamen Gelände. Um diese Aufgaben sicher und ohne unnötige Eigengefährdung bewältigen zu können müssen umfangreiche und stetige Investitionen auf folgenden Grundlagen getätigt werden:

 

  • Investitionen- und Betriebskosten für ca. 330 Rettungswachen und Stützpunkte.
  • Investitions- und Betriebskosten für etwa 220 geländegängige Einsatzfahrzeuge und mehr als 60 Motorschlitten.
  • Kosten für die Ausrüstung von etwa 4.900 aktiven Bergwachtfrauen und -männern. Hier fallen pro Einsatzkraft Kosten von etwa 1.000 € für Schutzbekleidung und Sicherheitstechnik an. Eine ständige Erneuerung der Ausrüstung muss aus Sicherheitsgründen erfolgen.
  • Weiterhin muss die hoch spezialisierte Ausbildung der oben genannten Einsatzkräfte durchgeführt werden. Für Ausbildung wurden im Jahr 2001 fast 200.000 Stunden an ehrenamtlicher Leistung erbracht.

Was eine Bergrettung kostet

In einer Vereinbarung für den Krankentransport und Rettungsdienst ist zwischen den Krankenkassen und den Betreibern des Rettungsdienstes geregelt, welche Kosten für Einsätze abgerechnet werden können. Hierin wird auch die Höhe der Bergrettungskosten geregelt. Die Verpflichtung zu einer einheitlichen Abrechnung ist im bayerischen Rettungsdienstgesetz verankert.

 

  • Bergrettung pauschal 350 €
  • Hilfeleistung pauschal 175 €
  • Krankentransport pauschal 175 €
  • Totenbergung pauschal 350 € zzgl. 10 € pro Einsatzkraftstunde
  • Lawineeinsatz pauschal 350 € zzgl. 10 € pro Einsatzkraftstunde
  • Vermisstensuche pauschal 350 € zzgl. 10 € pro Einsatzkraftstunde
  • Vermisstensuche mit geringem Aufwand pauschal 175 €
  • Sondereinsatz pauschal 350 € zzgl. 10 € pro Einsatzkraftstunde
  • Sondereinsatz mit geringem Aufwand pauschal 175 €

 

Die Gesamtkosten eines Einsatzes der Bergwacht Bayern werden für den Betroffenen auf 2.500€ je 24 Einsatzstunden begrenzt. Damit soll verhindert werden, dass durch Abrechnung der tatsächlichen Einsatzstunden für den Betroffenen oder die Angehörigen persönliche Härtefälle entstehe. Die für die Bergwacht Bayern entstehenden Mehrkosten müssen durch anderweitige Erträge gedeckt werden. Die Kosten anderer Rettungsorganisationen müssen gesondert betrachtet werden (Luftrettung, Landrettungsdienst).

 

 

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