Im Interesse der Sportart Klettern bitten wir euch daher die folgenden Punkte beim Klettern im Frankenjura unbedingt zu beachten:
Wir appellieren an eure Vernunft, um euren und unseren Sport auch in Zukunft noch weiter betreiben zu können!
A) Kletterverbote per Verordnung
=> Kletterverbote per Verordnung haben Gesetzescharakter, d.h. ein Verstoß kann prinzipiell entsprechend rechtlich geahndet werden.
=> Sperrungen wegen Vogelschutz haben grundsätzlich Verordnungscharakter! Sie sind meist zeitlich befristet. Derartige Beschränkungen sind prinzipiell kurzfristig an allen Felsen, auch an den hier nicht aufgeführten möglich. Der zeitliche Umfang und die räumliche Ausdehnung der Sperrungen kann von Fels zu Fels und je nach Vogelart variieren, deshalb unbedingt die entsprechenden Beschilderungen strikt beachten! Die Dauer der Sperrungen wird gelegentlich flexibel gehandhabt, sie endet meist mit dem Ausfliegen der Vogelbrut. Sie kann aber auch verlängert werden, wenn die Brut mehr Zeit in Anspruch nimmt. Falls kein Bruterfolg zu beobachten ist wird die Sperrung evtl. frühzeitig aufgehoben. Auch das Ausmaß der Sperrung kann sich während einer Brutperiode ändern.
Ganzjährige Kletterverbote per Verordnung
Kletterverbote per Verordnung haben Gesetzescharakter, d.h. ein Verstoß kann prinzipiell entsprechend rechtlich geahndet werden
- Fischbrunner Wand
Zeitlich befristet wegen Vogelschutz:
Üblicherweise gelten die Sperrungen vom 1.2. bis 15.7. eines Jahres.
Da die Dauer der Sperrung und die räumliche Ausdehnung variieren kann bitte unbedingt die Beschilderungen beachten!
- Sprungstein (1.11 bis 12.8)
B) Felssperrungen im Rahmen von regionalen Kletterkonzepte
Aufgeführt sind hier nur die Felsen, die bereits beklettert waren und im Rahmen der verschiedenen Konzepte mit einer Komplettsperrung (Kletterverzicht) belegt wurden. Im Rahmen der verschiedenen Konzepte können aber auch bisher nicht bekletterte Felsen mit einer Sperrung belegt sein, entsprechende Beschilderungen bitte beachten.
- Leitenberg Wände
C) Felszonierungen im Rahmen regionaler Kletterkonzepte
- Zone 1: Ruhezone, hier wird grundsätzlich nicht geklettert;
- Zone 2: Klettern nur auf den vorhandenen Routen bis zum Umlenkhaken, keine Neutouren (Neutouren evtl. nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde möglich)
- Zone 3: Klettern auf den vorhandenen Routen, außerhalb von Vegetationszonen sind Neutouren mit Umlenkhaken möglich
Fels / Massiv Zone Glatzenstein inkl. Nebenmassiv 2/1 Champagnerpfropf 2 Enzenstein 2 Sprungstein 2 Leitenberg Wände 1
Der Pfeil zeigt den Teil der Wand an, in dem geklettert werden darf.
Das Kreuz markiert den gesperrten Wandbereich.
D) Neuerschließungen
Im Rahmen der regionalen Kletterkonzepte wurden meist die bisher nicht bekletterten/erschlossenen Felsen formal der Zone 1 zugeordnet. Neuerschließungen von Felsen sollten daher nur nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde erfolgen! Ein vorheriger Kontakt zu den Kletterverbänden ist anzuraten!